Gastgeberklar Ort prüfen

Rheinland-Pfalz

Gästebeitrag in Prüm

Höhe
0,60 €pro Person und Nacht
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 10. des Folgemonats
Kinder
unter 16 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

Einige Angaben für Prüm bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

Buchung in Prüm berechnen

Gebucht über

Für die ganze Unterkunft

Nur unter 18, sonst leer lassen

Weitere Angaben

Einmalig, falls berechnet

Als Kleinunternehmer ausgeschaltet lassen

Berechnen Sie solche Buchungen regelmäßig?

Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.

Alle Airbnb-Buchungen auf einmal: Export für Prüm auswerten

Nächste Fristen

Regeln im Detail

Gästebeitrag pro Gast und Tag, jährlich in der Haushaltssatzung festgelegt; im Auszug nur der Satz 2017 (0,60 €). Beitragspflicht ab Vollendung des 16. Lebensjahres. Beherbergungsbetriebe erheben und rechnen vierteljährlich ab.

Höhe
0,60 € pro Person und Nacht
Der Gästebeitrag wird nach Tagessätzen jährlich in der Haushaltssatzung festgelegt; für das Haushaltsjahr 2017 beträgt er 0,60 € je Gast und Tag. Beitragspflichtig sind Personen nach Vollendung des 16. Lebensjahres ohne Hauptwohnung in Prüm. (gilt seit 01.01.2017)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 16 frei
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
§ 7 Abs. 2: Abrechnung vierteljährlich, spätestens zum 10.01., 10.04., 10.07. und 10.10. für das vorausgegangene Quartal.
Zahlung
Geldbeträge an die Verbandsgemeindekasse Prüm zu diesen Terminen (§ 7 Abs. 2).
Einreichung
Abrechnung unter Vorlage der Meldeunterlagen bei der städtischen Tourist-Information; Meldevordrucke sind am Ankunftstag auszufertigen (§ 6).
Betrieb anzeigen
Verweigert ein Gast die Zahlung, ist dies innerhalb eines Tages der Tourist-Information anzuzeigen (§ 7 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Prüm nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Prüm ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Die Beitragspflicht beginnt mit dem zweiten Tag des Eintreffens, der Abreisetag wird nicht mitgerechnet.
  • Meldeunterlagen zwei Jahre aufbewahren.
  • Der Satz für Jahre nach 2017 steht nicht im Auszug (Haushaltssatzung).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Prüm.

Autopilot · in Entwicklung

Und bald müssen Sie nicht einmal mehr rechnen.

Zum Start informieren lassen