Rheinland-Pfalz
Gästebeitrag in Prüm
- Höhe
- 0,60 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- vierteljährlichbis zum 10. des Folgemonats
- Kinder
- unter 16 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
Einige Angaben für Prüm bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Gästebeitrag pro Gast und Tag, jährlich in der Haushaltssatzung festgelegt; im Auszug nur der Satz 2017 (0,60 €). Beitragspflicht ab Vollendung des 16. Lebensjahres. Beherbergungsbetriebe erheben und rechnen vierteljährlich ab.
- Höhe
- 0,60 € pro Person und Nacht
Der Gästebeitrag wird nach Tagessätzen jährlich in der Haushaltssatzung festgelegt; für das Haushaltsjahr 2017 beträgt er 0,60 € je Gast und Tag. Beitragspflichtig sind Personen nach Vollendung des 16. Lebensjahres ohne Hauptwohnung in Prüm. (gilt seit 01.01.2017) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 16 frei
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- § 7 Abs. 2: Abrechnung vierteljährlich, spätestens zum 10.01., 10.04., 10.07. und 10.10. für das vorausgegangene Quartal.
- Zahlung
- Geldbeträge an die Verbandsgemeindekasse Prüm zu diesen Terminen (§ 7 Abs. 2).
- Einreichung
- Abrechnung unter Vorlage der Meldeunterlagen bei der städtischen Tourist-Information; Meldevordrucke sind am Ankunftstag auszufertigen (§ 6).
- Betrieb anzeigen
- Verweigert ein Gast die Zahlung, ist dies innerhalb eines Tages der Tourist-Information anzuzeigen (§ 7 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Prüm nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Prüm ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Die Beitragspflicht beginnt mit dem zweiten Tag des Eintreffens, der Abreisetag wird nicht mitgerechnet.
- Meldeunterlagen zwei Jahre aufbewahren.
- Der Satz für Jahre nach 2017 steht nicht im Auszug (Haushaltssatzung).
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Prüm.
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