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Rheinland-Pfalz

Gästebeitrag in Stadtkyll

Höhe
0,75 €pro Person und Nacht
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
Kinder
unter 6 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

0,75 EUR je Person und Übernachtung. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres und berufsbedingt Übernachtende sind befreit. Der Beherbergungsbetrieb gibt je Quartal bis zum 15. des Folgemonats eine Gästebeitragserklärung ab.

Höhe
0,75 € pro Person und Nacht
0,75 EUR je beitragspflichtiger Person und Übernachtung; Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres und Personen mit berufsbedingter Unterkunft sind befreit. (gilt seit 01.01.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei
Berufliche Übernachtungen
Befreit sind Personen, die berufsbedingt in der Ortsgemeinde Unterkunft nehmen (§ 4 Abs. 2 b).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
§ 7 Abs. 5: Gästebeitragserklärung für jedes Quartal bis zum 15. des folgenden Monats, auch als Null-Meldung; Abführung innerhalb eines Monats nach Zugang einer Zahlungsnachricht (§ 7 Abs. 4).
Zahlung
Gast zahlt spätestens am Abreisetag an den Beherbergungsbetrieb (§ 6); dieser führt innerhalb eines Monats nach Zugang einer Zahlungsnachricht an die Verbandsgemeindeverwaltung ab.
Einreichung
Gästebeitragserklärung nach dem Muster der Verbandsgemeindeverwaltung; bei digitalem Meldescheinverfahren (seit 01.01.2024) entfällt die Abgabe der Erklärung (§ 7 Abs. 7).
Betrieb anzeigen
Verweigert ein Gast die Zahlung, ist dies innerhalb von einem Tag der Verbandsgemeindeverwaltung anzuzeigen (§ 7 Abs. 4).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Stadtkyll nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Stadtkyll ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Nicht beitragspflichtig: Personen zu Unterrichts- und Ausbildungszwecken, unentgeltlicher Verwandtenbesuch und Kinder und Jugendliche bis 18 bei gemeinnützigem Freizeitausflug (mit Gemeinnützigkeitsbescheinigung).
  • Befreiungen sind am Ankunftstag nachzuweisen; Meldevordrucke ein Jahr aufbewahren.
  • Beitragspflichtig sind nur Personen ohne Haupt- oder Nebenwohnung in der Gemeinde.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Stadtkyll.

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