Rheinland-Pfalz
Gästebeitrag in Gerolstein
- Höhe
- 0,75 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
- Kinder
- unter 6 frei
- Zuletzt geprüft
- 08.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 08.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Die Verbandsgemeinde Gerolstein erhebt einen Gästebeitrag von 0,75 EUR je Person und Übernachtung. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres und beruflich Reisende sind befreit. Der Beherbergungsbetrieb zieht den Beitrag spätestens am Abreisetag ein und gibt vierteljährlich bis zum 15. des Folgemonats eine Gästebeitragserklärung ab; bei digitalem Meldescheinverfahren entfällt diese.
- Höhe
- 0,75 € pro Person und Nacht
0,75 EUR je beitragspflichtiger Person und Übernachtung; bemessen nach der Zahl der Übernachtungen (Satzung der Verbandsgemeinde Gerolstein). (gilt seit 01.01.2024) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Personen, die berufsbedingt in der Verbandsgemeinde Unterkunft nehmen (z. B. Monteure und Tagungsteilnehmer), sind befreit; der Nachweis ist am Ankunftstag zu erbringen.
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Gästebeitragserklärung für jedes Quartal bis zum 15. des folgenden Monats, auch als Null-Meldung (§ 7 Abs. 5); bei digitalem Meldescheinverfahren entfällt die Erklärung (§ 7 Abs. 7). Abführung innerhalb eines Monats nach Zugang der Zahlungsnachricht (Gästebeitragsbescheid) (§ 7 Abs. 4).
- Zahlung
- Der Gast zahlt den Beitrag spätestens am Abreisetag an den Beherbergungsbetrieb (§ 6); der Betrieb zieht ihn ein und führt ihn an die Verbandsgemeindeverwaltung ab (§ 7 Abs. 4).
- Einreichung
- Der Gast füllt am Ankunftstag den vorgeschriebenen Meldevordruck aus; der Betrieb sammelt und bewahrt ihn ein Jahr auf (§ 7 Abs. 1 und 3). Die Verbandsgemeinde strebt einen digitalen Meldeschein zum 01.01.2024 an; dann ist keine Unterschrift nötig und die Archivierung entfällt für den Betrieb (§ 7 Abs. 7).
- Betrieb anzeigen
- Jede beitragspflichtige Person erhält nach dem Ausfüllen des Meldevordrucks eine Gästekarte, gültig vom Ankunftstag bis zum Ablauf des Abreisetages; sie kann digital ausgegeben werden (§ 8).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Gerolstein nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Gerolstein ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Die Satzung gilt für das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Gerolstein, nicht nur für die Stadt.
- Beitragspflichtig sind nur Personen, die entgeltlich Unterkunft nehmen und keine Haupt- oder Nebenwohnung im Gebiet haben (§ 3).
- Die Voraussetzungen einer Befreiung sind am Ankunftstag durch Ausweis oder geeignete Unterlagen nachzuweisen (§ 4 Abs. 3).
- Bei Zahlungsverweigerung durch den Gast ist dies innerhalb eines Tages der Verbandsgemeindeverwaltung anzuzeigen (§ 7 Abs. 4).
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 08.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Gerolstein.
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