Niedersachsen
Übernachtungssteuer in Samtgemeinde Lühe
- Höhe
- 3 %vom Nettopreis
- Anmeldung
- halbjährlichbis zum 30. des Folgemonats
- Kinder
- in Prüfung
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Bemessungsgrundlage ist das für die Beherbergung aufgewendete Entgelt ohne Umsatzsteuer (Nettoentgelt). Ein enthaltener Verpflegungsanteil wird herausgerechnet; bei Pauschalpreisen werden 7,00 Euro für Frühstück und je 10,00 Euro für Mittag- und Abendessen je Gast und Mahlzeit abgezogen.
- Höhe
- 3 % vom Nettopreis (gilt seit 01.01.2025)
- Kinder und Jugendliche
- in Prüfung
- Berufliche Übernachtungen
- Die Satzung nennt keine Ausnahme für beruflich oder dienstlich veranlasste Übernachtungen. Befreit sind nur Übernachtungen in bestimmten sozialen/medizinischen Einrichtungen sowie zur Vermeidung von Obdachlosigkeit bzw. nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
- Erhoben seit
- 01.01.2025
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Die Steueranmeldung für das jeweilige Kalenderhalbjahr ist bis zum 30. Tag nach Ablauf des Halbjahres bei der jeweiligen Mitgliedsgemeinde einzureichen (also bis etwa 30.07. für das 1. Halbjahr und 30.01. für das 2. Halbjahr).
- Zahlung
- Die Steuer wird mit Abgabe der Steueranmeldung fällig und ist zum 30. Tag nach Ablauf des Halbjahres an die jeweilige Gemeinde zu entrichten.
- Einreichung
- Die Steueranmeldung erfolgt nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bei der jeweiligen Mitgliedsgemeinde, in der der Beherbergungsbetrieb liegt; die Steuer wird dort selbst berechnet (Steueranmeldung).
- Betrieb anzeigen
- Beginn und Ende der Tätigkeit, ein Betreiberwechsel sowie eine Verlegung des Beherbergungsbetriebs müssen der Gemeinde vor Eintritt des Ereignisses angezeigt werden.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Samtgemeinde Lühe nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Samtgemeinde Lühe ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Befreit sind Übernachtungen in Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken, Alten- und Pflegeheimen, Hospizen und vergleichbaren Einrichtungen sowie Unterbringungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
- Übergangsregelung: Für Beherbergungen, die bereits bis zum 01.01.2025 vertraglich vereinbart worden waren, wurde die Steuer nicht erhoben.
- Geprüft wurde die Satzung der Gemeinde Neuenkirchen (Altes Land) als Beleg; laut dem Ortsrecht-Verzeichnis der Samtgemeinde führen alle sechs Mitgliedsgemeinden eine gleichlautende Satzung, und laut FAQ der Samtgemeinde gilt einheitlich 3 % für das gesamte Gebiet. Die übrigen fünf Satzungstexte wurden nicht einzeln im Volltext geprüft.
Quellen und Prüfstand
- Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer in der Gemeinde Neuenkirchen (Altes Land)
- Samtgemeinde Lühe – Allgemeine Informationen/FAQ Übernachtungssteuer
- Samtgemeinde Lühe – Ortsrecht/Rechtsgrundlagen (alle Mitgliedsgemeinden)
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Samtgemeinde Lühe.
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