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Niedersachsen

Übernachtungssteuer in Samtgemeinde Lühe

Höhe
3 %vom Nettopreis
Anmeldung
halbjährlichbis zum 30. des Folgemonats
Kinder
in Prüfung

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Gebucht über

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Weitere Angaben

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Bemessungsgrundlage ist das für die Beherbergung aufgewendete Entgelt ohne Umsatzsteuer (Nettoentgelt). Ein enthaltener Verpflegungsanteil wird herausgerechnet; bei Pauschalpreisen werden 7,00 Euro für Frühstück und je 10,00 Euro für Mittag- und Abendessen je Gast und Mahlzeit abgezogen.

Höhe
3 % vom Nettopreis (gilt seit 01.01.2025)
Kinder und Jugendliche
in Prüfung
Berufliche Übernachtungen
Die Satzung nennt keine Ausnahme für beruflich oder dienstlich veranlasste Übernachtungen. Befreit sind nur Übernachtungen in bestimmten sozialen/medizinischen Einrichtungen sowie zur Vermeidung von Obdachlosigkeit bzw. nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Erhoben seit
01.01.2025
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Die Steueranmeldung für das jeweilige Kalenderhalbjahr ist bis zum 30. Tag nach Ablauf des Halbjahres bei der jeweiligen Mitgliedsgemeinde einzureichen (also bis etwa 30.07. für das 1. Halbjahr und 30.01. für das 2. Halbjahr).
Zahlung
Die Steuer wird mit Abgabe der Steueranmeldung fällig und ist zum 30. Tag nach Ablauf des Halbjahres an die jeweilige Gemeinde zu entrichten.
Einreichung
Die Steueranmeldung erfolgt nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bei der jeweiligen Mitgliedsgemeinde, in der der Beherbergungsbetrieb liegt; die Steuer wird dort selbst berechnet (Steueranmeldung).
Betrieb anzeigen
Beginn und Ende der Tätigkeit, ein Betreiberwechsel sowie eine Verlegung des Beherbergungsbetriebs müssen der Gemeinde vor Eintritt des Ereignisses angezeigt werden.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Samtgemeinde Lühe nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Samtgemeinde Lühe ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Befreit sind Übernachtungen in Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken, Alten- und Pflegeheimen, Hospizen und vergleichbaren Einrichtungen sowie Unterbringungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
  • Übergangsregelung: Für Beherbergungen, die bereits bis zum 01.01.2025 vertraglich vereinbart worden waren, wurde die Steuer nicht erhoben.
  • Geprüft wurde die Satzung der Gemeinde Neuenkirchen (Altes Land) als Beleg; laut dem Ortsrecht-Verzeichnis der Samtgemeinde führen alle sechs Mitgliedsgemeinden eine gleichlautende Satzung, und laut FAQ der Samtgemeinde gilt einheitlich 3 % für das gesamte Gebiet. Die übrigen fünf Satzungstexte wurden nicht einzeln im Volltext geprüft.
Quellen und Prüfstand

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