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Sachsen

Gästetaxe in Seiffen/Erzgebirge

Höhe
3,50 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
monatlichbis zum 10. des Folgemonats
Kinder
unter 14 frei, unter 18: halber Satz
Zuletzt geprüft
08.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Regeln im Detail

Die Gemeinde Kurort Seiffen erhebt eine Gästetaxe von 3,50 EUR je Person und Aufenthaltstag (ab 01.01.2024, inklusive Umsatzsteuer); Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind befreit, Jugendliche bis 18 zahlen die Hälfte. Beherbergende melden Gäste unverzüglich im System AVS an, ziehen die Taxe ein und führen sie monatlich bis zum zehnten Werktag des Folgemonats ab.

Höhe
3,50 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
3,50 EUR je Person und Aufenthaltstag einschließlich Umsatzsteuer ab 01.01.2024 (3,00 EUR vom 02.01.2023 bis 31.12.2023); Ankunfts- und Abreisetag zusammen als ein Tag. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres befreit, Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 50 % Ermäßigung. (gilt seit 01.01.2024)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 14 frei, unter 18: halber Satz
Berufliche Übernachtungen
Auch Personen, die aus beruflichen Gründen in der Gemeinde Unterkunft nehmen, sind gästetaxepflichtig; ausgenommen sind nur Einwohner, die hier arbeiten oder in Ausbildung stehen und dafür einen Nebenwohnsitz begründen.
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Die eingezogene Gästetaxe ist monatlich bis zum zehnten Werktag des Folgemonats an die Gemeinde abzuführen (§ 9 Abs. 1); der Durchschlag manueller Meldescheine ist der Tourist-Information bis zum 10. Werktag des Folgemonats nach Ankunft des Gastes zuzuleiten (§ 8 Abs. 2). Anmeldung der Gäste unverzüglich (§ 8 Abs. 1), nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 innerhalb von 1 Werktag nach Ankunft.
Zahlung
Die Gästetaxe wird am letzten Aufenthaltstag zur Zahlung fällig (§ 7 Abs. 1); der Beherbergende zieht sie ein und führt sie ab und haftet dafür (§ 9). Aufbewahrung und Abrechnung getrennt vom Betriebsvermögen (§ 9 Abs. 4).
Einreichung
Anmeldung über das System AVS (elektronische Gästetaxe) oder in begründeten Ausnahmefällen papiergebunden in der Tourist-Information; der Gast füllt am Ankunftstag den Meldevordruck aus und unterschreibt ihn (§ 8). Abrechnung im Regelfall über AVS, Null-Meldung bei Fehlanzeige.
Betrieb anzeigen
Jede gästetaxepflichtige Person (auch befreite) hat Anspruch auf eine Gästekarte, die der Vermieter im System AVS erfasst (§ 6).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Seiffen/Erzgebirge nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Seiffen/Erzgebirge ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Inhaber von Wochenendhäusern, Datschen und Lauben sowie Einwohner mit Lebensmittelpunkt anderswo zahlen eine pauschale Jahresgästetaxe von 36,00 EUR (§ 3 Abs. 3).
  • Die Voraussetzungen von Befreiung und Ermäßigung sind, sofern nicht offensichtlich, durch Nachweis zu bestätigen (§ 4 Abs. 2, § 5 Abs. 3).
  • Die Gästetaxe ist in der Satzung als inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer genannt.
  • Ordnungswidrig handelt, wer Gäste nicht innerhalb von 1 Werktag nach Ankunft anmeldet oder nicht bis zum zehnten Werktag des Folgemonats abführt bzw. abrechnet (§ 10).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 08.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Seiffen/Erzgebirge.

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