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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Schonach im Schwarzwald

Höhe
3,00 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 5 frei, unter 16: 1,50 €
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

Einige Angaben für Schonach im Schwarzwald bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

3,00 € je Person und Aufenthaltstag ab 16 Jahren, 1,50 € für Kinder ab 6 bis unter 16 Jahren; Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr sind befreit. Anmeldung binnen 24 Stunden nach Ankunft; Barzahler führen bis zum 10. des Folgemonats ab.

Höhe
3,00 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
3,00 € je Person und Aufenthaltstag ab 16 Jahren einschließlich MwSt., ganzjährig; 1,50 € für Kinder ab 6 Jahren bis unter 16 Jahren. Ankunfts- und Abreisetag zusammen ein Aufenthaltstag. Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr befreit; für 5-Jährige nennt die Satzung keinen Satz. (gilt seit 01.11.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 5 frei, unter 16: 1,50 €
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
An- und Abmeldung innerhalb 24 Stunden nach Ankunft bzw. Abreise (§ 8 Abs. 1). Beträge sind durch Barzahler jeweils bis zum 10. des folgenden Monats abzuführen; bei Bescheid 7 Tage nach Zustellung (§ 9 Abs. 2).
Zahlung
Kurtaxe wird am letzten Aufenthaltstag fällig (§ 7 Abs. 1).
Einreichung
Meldung mit den von der Gemeinde ausgegebenen Vordrucken (§ 8 Abs. 4).
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Schonach im Schwarzwald nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Schonach im Schwarzwald ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Die Hochschwarzwald Touristik GmbH berechnet die Kurtaxe und verschickt Bescheide (§ 9 Abs. 3).
  • Meldepflichtige müssen auf Anforderung die abgeführten Beträge nach Formblatt aufschlüsseln (§ 9 Abs. 2).
  • Zweitwohnungs-Einwohner zahlen eine Jahrespauschale: 100 € für die 1. Person, 45 € für die 2. und 3. Person (ab 01.01.2026).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Schonach im Schwarzwald.

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