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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Seelbach

Höhe
2,30 €pro Person und Nacht (ab 01.01.2027)
Anmeldung
jährlichbis Ende des Folgemonats
Kinder
unter 16 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

Einige Angaben für Seelbach bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Die Kurtaxe beträgt ab 01.01.2027 2,30 € je Person und Aufenthaltstag, Ankunfts- und Abreisetag zusammen als ein Tag. Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind befreit. Der Gastgeber zieht die Kurtaxe ein und führt sie ab.

Höhe
2,30 € pro Person und Nacht (ab 01.01.2027)
2,30 € je Person und Aufenthaltstag; Ankunfts- und Abreisetag zusammen als ein Aufenthaltstag. Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr befreit. (gilt ab 01.01.2027)
Änderung
Ab 01.01.2027: 2,30 € pro Person und Nacht (ab 01.01.2027) – 2,30 € je Person und Aufenthaltstag; Ankunfts- und Abreisetag zusammen als ein Aufenthaltstag. Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr befreit.
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 16 frei
Berufliche Übernachtungen
Wer sich beruflich zu Tagungen oder Veranstaltungen aufhält, ist kurtaxepflichtig; auf Antrag ist der erste Aufenthaltstag befreit (§ 4 Abs. 2). Wer in der Gemeinde arbeitet oder in Ausbildung steht, ist nicht pflichtig (§ 2 Abs. 3).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldung innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7 Abs. 1); Abführung der im Kalenderjahr fällig gewordenen Beträge innerhalb eines Monats nach Ablauf des Kalenderjahres (§ 9 Abs. 3).
Zahlung
Kurtaxe wird am letzten Aufenthaltstag fällig (§ 6 Abs. 1); Meldepflichtige ziehen sie von den Gästen ein und führen sie an die Gemeinde ab (§ 9 Abs. 1).
Einreichung
Meldung über das von der Gemeinde bereitgestellte elektronische Meldeverfahren (§ 7 Abs. 7); Befreiungsanträge spätestens am Abreisetag (§ 4 Abs. 4).
Betrieb anzeigen
Beherberger und Ferienwohnungsvermieter müssen Gäste innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise an- bzw. abmelden.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Seelbach nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Seelbach ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Die Kurtaxe kann vom Beherberger durch Vereinbarung mit der Gemeinde abgelöst werden; Antrag spätestens bis 30.11. (§ 8).
  • Jede kurtaxepflichtige Person erhält eine Gästekarte, die der Vermieter bei Ankunft aushändigt.
  • Die Satzung tritt am 01.01.2027 in Kraft und löst die Satzung vom 23.10.2020 ab; der Betrag der bisherigen Satzung steht nicht im Auszug.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Seelbach.

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