Baden-Württemberg
Kurtaxe in Seelbach
- Höhe
- 2,30 €pro Person und Nacht (ab 01.01.2027)
- Anmeldung
- jährlichbis Ende des Folgemonats
- Kinder
- unter 16 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
Einige Angaben für Seelbach bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Die Kurtaxe beträgt ab 01.01.2027 2,30 € je Person und Aufenthaltstag, Ankunfts- und Abreisetag zusammen als ein Tag. Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind befreit. Der Gastgeber zieht die Kurtaxe ein und führt sie ab.
- Höhe
- 2,30 € pro Person und Nacht (ab 01.01.2027)
2,30 € je Person und Aufenthaltstag; Ankunfts- und Abreisetag zusammen als ein Aufenthaltstag. Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr befreit. (gilt ab 01.01.2027) - Änderung
- Ab 01.01.2027: 2,30 € pro Person und Nacht (ab 01.01.2027) – 2,30 € je Person und Aufenthaltstag; Ankunfts- und Abreisetag zusammen als ein Aufenthaltstag. Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr befreit.
- Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 16 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Wer sich beruflich zu Tagungen oder Veranstaltungen aufhält, ist kurtaxepflichtig; auf Antrag ist der erste Aufenthaltstag befreit (§ 4 Abs. 2). Wer in der Gemeinde arbeitet oder in Ausbildung steht, ist nicht pflichtig (§ 2 Abs. 3).
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldung innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7 Abs. 1); Abführung der im Kalenderjahr fällig gewordenen Beträge innerhalb eines Monats nach Ablauf des Kalenderjahres (§ 9 Abs. 3).
- Zahlung
- Kurtaxe wird am letzten Aufenthaltstag fällig (§ 6 Abs. 1); Meldepflichtige ziehen sie von den Gästen ein und führen sie an die Gemeinde ab (§ 9 Abs. 1).
- Einreichung
- Meldung über das von der Gemeinde bereitgestellte elektronische Meldeverfahren (§ 7 Abs. 7); Befreiungsanträge spätestens am Abreisetag (§ 4 Abs. 4).
- Betrieb anzeigen
- Beherberger und Ferienwohnungsvermieter müssen Gäste innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise an- bzw. abmelden.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Seelbach nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Seelbach ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Die Kurtaxe kann vom Beherberger durch Vereinbarung mit der Gemeinde abgelöst werden; Antrag spätestens bis 30.11. (§ 8).
- Jede kurtaxepflichtige Person erhält eine Gästekarte, die der Vermieter bei Ankunft aushändigt.
- Die Satzung tritt am 01.01.2027 in Kraft und löst die Satzung vom 23.10.2020 ab; der Betrag der bisherigen Satzung steht nicht im Auszug.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Seelbach.
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