Baden-Württemberg
Kurtaxe in Waldbronn
- Höhe
- 2,00 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- monatlichbis zum 5. des Folgemonats
- Kinder
- unter 14 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
2,00 € je Person und Aufenthaltstag (Umsatzsteuer enthalten). Ankunfts- und Abreisetag zusammen zählen als ein Aufenthaltstag. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind befreit. Meldung bis zum 5. des Folgemonats an die Kurverwaltung, Abführung spätestens 10 Tage nach Zahlungsaufforderung.
- Höhe
- 2,00 € pro Person und Nacht
2,00 € je Person und Aufenthaltstag einschließlich Umsatzsteuer. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr befreit. Ankunfts- und Abreisetag zusammen gelten als ein Aufenthaltstag. (gilt seit 01.07.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 14 frei
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- An- bzw. Abmeldung innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7 Abs. 1); Beträge des Kalendermonats bis zum 5. des Folgemonats an die Kurverwaltung melden und bis spätestens 10 Tage nach Zahlungsaufforderung abführen (§ 8 Abs. 3).
- Zahlung
- Der Meldepflichtige zieht die Kurtaxe ein und führt sie an die Kurverwaltung ab; er haftet für vollständigen Einzug (§ 8 Abs. 1).
- Einreichung
- Meldung über das elektronische Meldeverfahren der Kurverwaltung; bei Härtefall auf Antrag per Vordruck (Gästebeitragsschein) (§ 7 Abs. 8, 9).
- Betrieb anzeigen
- Antrag auf Befreiung Schwerbehinderter spätestens am Abreisetag bei der Kurverwaltung (§ 4 Abs. 2).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Waldbronn nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Waldbronn ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Tagesbesucher ohne Übernachtung sind befreit.
- Bettlägerige Personen in Akutkrankenhäusern oder Kliniken sowie kranke Personen, die die Unterkunft nicht verlassen können, zahlen nicht (ärztliches Zeugnis).
- Dauercamper zahlen eine Jahreskurtaxe von 120,00 € je Stellplatz, kurtaxepflichtige Einwohner 100,00 €.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Waldbronn.
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