Baden-Württemberg
Keine Übernachtungsteuer in Schwäbisch Hall
Schwäbisch Hall erhebt keine Übernachtungsteuer und keine Kur- oder Gästeabgabe. Die 2022 beschlossene Übernachtungsteuer (3 € je Gast und Nacht) wurde vom Gemeinderat rückwirkend zum 01.01.2023 aufgehoben, bevor sie erhoben wurde; im Stadtrecht steht keine Abgabe je Übernachtung (geprüft am 14.10.2026).
Keine Satzung über Übernachtungsteuer, Kurbeitrag oder Gästebeitrag im Ortsrecht, Stand 14.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 14.10.2026.
Regeln im Detail
Gut zu wissen
- Die Übernachtungssteuersatzung vom 05.10.2022 ist durch die Aufhebungssatzung vom 20.04.2023 mit Wirkung zum 01.01.2023 aufgehoben (§ 1 und § 2 der Aufhebungssatzung). Ein Entwurf vom März 2023 mit gestaffelten Sätzen (0,50 bis 3 €) wurde nicht beschlossen.
Quellen und Prüfstand
- Stadt Schwäbisch Hall: Stadtrecht (Satzungen A bis Z)
- Stadt Schwäbisch Hall: Aufhebungssatzung zur Übernachtungssteuersatzung vom 20.04.2023
- Ratsinformationssystem Schwäbisch Hall: Gemeinderat 20.04.2023, Vorlage 76/23
- Ratsinformationssystem Schwäbisch Hall: Gemeinderat 15.03.2023, Vorlage 37/23
Zuletzt geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Großen Kreisstadt Schwäbisch Hall.
Verlauf für Schwäbisch Hall
- Erstmals erfasst und an der amtlichen Quelle geprüft
Stimmt eine Angabe für Schwäbisch Hall nicht mehr, etwa nach einem neuen Bescheid? Angabe melden. Hinweise von Gastgebern und Gemeinden prüfen wir an der amtlichen Quelle.