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Baden-Württemberg

Keine Übernachtungsteuer in Schwäbisch Hall

Schwäbisch Hall erhebt keine Übernachtungsteuer und keine Kur- oder Gästeabgabe. Die 2022 beschlossene Übernachtungsteuer (3 € je Gast und Nacht) wurde vom Gemeinderat rückwirkend zum 01.01.2023 aufgehoben, bevor sie erhoben wurde; im Stadtrecht steht keine Abgabe je Übernachtung (geprüft am 14.10.2026).

Keine Satzung über Übernachtungsteuer, Kurbeitrag oder Gästebeitrag im Ortsrecht, Stand 14.10.2026

Offizielle Quelle geprüft

Regeln im Detail

Gut zu wissen
  • Die Übernachtungssteuersatzung vom 05.10.2022 ist durch die Aufhebungssatzung vom 20.04.2023 mit Wirkung zum 01.01.2023 aufgehoben (§ 1 und § 2 der Aufhebungssatzung). Ein Entwurf vom März 2023 mit gestaffelten Sätzen (0,50 bis 3 €) wurde nicht beschlossen.
Quellen und Prüfstand

Stimmt eine Angabe für Schwäbisch Hall nicht mehr, etwa nach einem neuen Bescheid? Angabe melden. Hinweise von Gastgebern und Gemeinden prüfen wir an der amtlichen Quelle.