Hessen
Tourismusbeitrag in Hochheim
- Höhe
- 2,00 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- vierteljährlichbis zum 20. des Folgemonats
- Kinder
- unter 18 frei
- Zuletzt geprüft
- 09.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
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Regeln im Detail
Hochheim am Main erhebt einen Tourismusbeitrag von 2,00 € je Person und Aufenthaltstag (Ankunfts- und Abreisetag zusammen ein Tag); Kinder und Jugendliche unter 18 sind befreit. Sie melden jeden Gast unverzüglich an, weisen den Beitrag in der Rechnung gesondert aus und führen die Beiträge quartalsweise bis zum 20. des Folgemonats ab.
- Höhe
- 2,00 € pro Person und Nacht
2,00 € pro Aufenthaltstag und Person, davon 1,00 € an die Destinations-Marketing-Organisation der Region Rheingau. Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind befreit. (gilt seit 01.07.2021) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Personen, die sich nur zur Berufsausübung oder -ausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten, sind befreit (§ 5 Abs. 1 Nr. 1).
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Die im Laufe eines Kalendermonats eingezogenen Tourismusbeiträge sind jeweils bis zum 20. des auf das Ende eines Quartals folgenden Monats abzuführen (§ 7 Abs. 2 in der Fassung der 1. Änderung). Die vollständig ausgefüllten Meldeformulare sind zum Ende eines jeden Quartals der Stadt zuzuleiten (§ 6 Abs. 3).
- Zahlung
- Der Tourismusbeitrag entsteht am Tag der Ankunft und ist am Tag der Abreise fällig; er ist an den Meldepflichtigen oder unmittelbar an die Stadt zu entrichten (§ 3 Abs. 2, 3). Die Inkassotätigkeiten (Berechnung, Bescheide, Entgegennahme, Kontrolle) nimmt das Gemeinsame Kassen- und Steueramt der Hochschulstadt Geisenheim wahr (§ 7 Abs. 3 in der Fassung der 1. Änderung).
- Einreichung
- Anmeldung schriftlich mit einem von der Stadt vorgegebenen Zusatz zum Meldeformular oder, wenn die Stadt ein einheitliches Verfahren bereitstellt, elektronisch (§ 6 Abs. 2, 5).
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Hochheim nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Hochheim ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Der Tourismusbeitrag ist in der Beherbergungsrechnung gesondert auszuweisen (§ 7 Abs. 1).
- Meldepflichtige führen ein fortlaufendes Verzeichnis der aufgenommenen Gäste und bewahren es nach § 30 Abs. 4 Bundesmeldegesetz auf (§ 6 Abs. 4).
- Meldepflichtige haften für die rechtzeitige Einziehung und vollständige Ablieferung (§ 7 Abs. 1).
- Ortsfremd ist, wer im Stadtgebiet keinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat (§ 2 Abs. 2).
Quellen und Prüfstand
- Stadt Hochheim am Main – Tourismusbeitragssatzung vom 04.02.2021
- Stadt Hochheim am Main – 1. Änderung der Tourismusbeitragssatzung
Zuletzt geprüft am 09.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Hochheim.
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