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Rheinland-Pfalz

Beherbergungsabgabe in Mainz

Höhe
ab 2,00 €pro Person und Nacht, nach Preis gestaffelt
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 14. des Folgemonats
Kinder
zahlen mitwie Erwachsene

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Fester Betrag je Gast und Nacht, gestaffelt nach dem Bruttopreis je Gast und Nacht (mit Umsatzsteuer): bis 20 € keine Abgabe, über 20 bis 50 € 2 €, über 50 bis 100 € 3 €, über 100 bis 200 € 4 €, über 200 € 5 €. Bei mehreren Gästen wird der Preis gleichmäßig aufgeteilt. Endreinigung und Plattformgebühren zählen laut Stadt mit, Frühstück, Parken und andere Nebenleistungen nicht.

Höhe
gestaffelt ab 2,00 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.07.2026)
Endreinigung
zählt zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
zahlen mit
Berufliche Übernachtungen
Weder die Satzung noch die Stadt nennen eine Befreiung für berufliche Übernachtungen.
Erhoben seit
01.07.2026
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Abgabenerklärung bis zum 14. Tag nach Ende jedes Kalendervierteljahres auf dem amtlichen Vordruck.
Zahlung
Die Stadt setzt die Abgabe per Bescheid fest. Zahlung einen Monat nach Bekanntgabe an die Stadtkasse.
Einreichung
Formular „Erklärung zur Beherbergungsabgabe“ unterschreiben und an die Steuerverwaltung der Stadt Mainz schicken (Kontakt: [email protected]). Für jede Adresse eine eigene Erklärung. Elektronisch geht es nur über ein amtlich zugelassenes Verfahren.
Betrieb anzeigen
Die Stadt erfasst die Betriebe über eine Stammdatenerhebung. Änderungen teilen Sie per Post oder E-Mail mit. Eine eigene Frist zur Anmeldung des Betriebs nennt die Satzung nicht.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Mainz nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Mainz ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Airbnb zieht die Abgabe in Mainz nach eigener Liste nicht ein. Sie rechnen selbst mit der Stadt ab.

Gut zu wissen
  • Neu seit 1. Juli 2026. Die alte Kulturabgabensatzung von 2012 ist damit außer Kraft.
  • Übergangsregel: Buchungen, die vor dem 1. Mai 2026 vereinbart wurden, sind bis 31. März 2027 abgabefrei.
  • Aufenthalte über 6 Monate gelten laut Stadt als normales Wohnen und sind nicht abgabepflichtig. Frei sind auch Gäste, die an der Adresse mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind.
  • Frei sind auch Begleitpersonen schwerbehinderter Menschen mit Merkzeichen „B“ sowie reine Stornogebühren. Für Kinder gibt es keine Befreiung.
  • Die Abgabe schuldet der Gast. Sie ziehen sie ein und haften dafür.
Quellen und Prüfstand

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