Gastgeberklar Ort prüfen

Nordrhein-Westfalen

Beherbergungsabgabe (Infrastrukturförderabgabe) in Wuppertal

Höhe
5 %vom Bruttopreis
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
Kinder
unter 18 Jahren befreit

Buchung in Wuppertal berechnen

Gebucht über

Für die ganze Unterkunft

Nur unter 18, sonst leer lassen

Weitere Angaben

Einmalig, falls berechnet

Als Kleinunternehmer ausgeschaltet lassen

Berechnen Sie solche Buchungen regelmäßig?

Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.

Alle Airbnb-Buchungen auf einmal: Export für Wuppertal auswerten

Nächste Fristen

Regeln im Detail

5 % des vom Gast gezahlten Übernachtungspreises einschließlich Umsatzsteuer, ohne Verpflegung.

Höhe
5 % vom Bruttopreis (gilt seit 01.03.2023)
Kinder und Jugendliche
unter 18 Jahren befreit
Berufliche Übernachtungen
Es spielt keine Rolle, ob privat oder beruflich übernachtet wird. Beide sind abgabepflichtig.
Erhoben seit
01.03.2023
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Erklärung (Anmeldung) bis zum 15. Tag nach Quartalsende (15.4., 15.7., 15.10., 15.1.) beim Steueramt.
Zahlung
Zahlung ebenfalls bis zum 15. Tag nach Quartalsende, per Überweisung mit Kassenzeichen.
Einreichung
Amtlicher Vordruck (PDF, unterschrieben) oder Online-Formular „Erklärung zur Bettensteuer“ der Stadt.
Betrieb anzeigen
Beginn und Ende der Vermietung sowie einen Betreiberwechsel dem Steueramt anzeigen.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Wuppertal nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Wuppertal ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Airbnb zieht die Abgabe in Wuppertal nicht ein. Gastgeber melden und zahlen selbst.

Gut zu wissen
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind befreit.
  • Noch kein Kassenzeichen? Bei der ersten Meldung einen Platzhalter eintragen (z. B. 11 Nullen). Das Steueramt teilt das Kassenzeichen dann mit.
  • Rechnungen und Quittungen aufbewahren und auf Verlangen vorlegen.
Quellen und Prüfstand

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