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Nordrhein-Westfalen

Beherbergungsabgabe in Aachen

Höhe
2,50 €pro Person und Nacht
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
Kinder
unter 18 Jahren befreit

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Gebucht über

Für die ganze Unterkunft

Nur unter 18, sonst leer lassen

Weitere Angaben

Einmalig, falls berechnet

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Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

2,50 € pro Person und Übernachtung. Der Übernachtungspreis spielt keine Rolle.

Höhe
2,50 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.01.2026)
Kinder und Jugendliche
unter 18 Jahren befreit
Berufliche Übernachtungen
Die Satzung sieht keine Befreiung für beruflich bedingte Übernachtungen vor.
Höchstdauer
Abgabe für höchstens 21 Nächte am Stück
Erhoben seit
01.01.2026
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Abgabeerklärung bis zum 15. Tag nach Quartalsende auf dem amtlichen Vordruck, unterschrieben.
Zahlung
Die Stadt setzt die Abgabe per Bescheid fest. Zahlung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids.
Einreichung
Ausfüllbares PDF-Formular der Stadt (Abgabenerklärung) an den Fachbereich Steuern und Kasse, Kontakt: [email protected].
Betrieb anzeigen
Beginn und Ende der Vermietung, einen Betreiberwechsel und einen Umzug des Betriebs vorher beim Fachbereich Steuern und Kasse anzeigen.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Aachen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Aachen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Airbnb zieht die Abgabe in Aachen nicht automatisch ein. Sie verlangen sie selbst vom Gast und führen sie an die Stadt ab.

Gut zu wissen
  • Befreit sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Klassenfahrten von Schulen und vergleichbare Fahrten von Trägern der freien Jugendhilfe.
  • Die Abgabe fällt je Gast höchstens für 21 Übernachtungen pro Kalenderjahr im selben Betrieb an.
  • Bis 31.03.2026 waren Gäste in den staatlich anerkannten Kurgebieten, die Kurbeitrag zahlten, von der Beherbergungsabgabe befreit. Seit 01.04.2026 geht die Beherbergungsabgabe vor: Wer sie zahlt, zahlt keinen Kurbeitrag.
  • In den Kurgebieten kann für Gäste, die von der Beherbergungsabgabe befreit sind (z. B. Klassenfahrten), weiter Kurbeitrag von 2,50 € pro Tag anfallen; dafür gilt eine Meldepflicht bei der Kurverwaltung binnen 24 Stunden.
  • Buchungsplattformen müssen der Stadt die vermittelten Unterkünfte mitteilen.
Quellen und Prüfstand

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