Nordrhein-Westfalen
Beherbergungsabgabe in Aachen
- Höhe
- 2,50 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
- Kinder
- unter 18 Jahren befreit
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
2,50 € pro Person und Übernachtung. Der Übernachtungspreis spielt keine Rolle.
- Höhe
- 2,50 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.01.2026)
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 Jahren befreit
- Berufliche Übernachtungen
- Die Satzung sieht keine Befreiung für beruflich bedingte Übernachtungen vor.
- Höchstdauer
- Abgabe für höchstens 21 Nächte am Stück
- Erhoben seit
- 01.01.2026
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Abgabeerklärung bis zum 15. Tag nach Quartalsende auf dem amtlichen Vordruck, unterschrieben.
- Zahlung
- Die Stadt setzt die Abgabe per Bescheid fest. Zahlung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids.
- Einreichung
- Ausfüllbares PDF-Formular der Stadt (Abgabenerklärung) an den Fachbereich Steuern und Kasse, Kontakt: [email protected].
- Betrieb anzeigen
- Beginn und Ende der Vermietung, einen Betreiberwechsel und einen Umzug des Betriebs vorher beim Fachbereich Steuern und Kasse anzeigen.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Aachen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Aachen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Airbnb zieht die Abgabe in Aachen nicht automatisch ein. Sie verlangen sie selbst vom Gast und führen sie an die Stadt ab.
Gut zu wissen
- Befreit sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Klassenfahrten von Schulen und vergleichbare Fahrten von Trägern der freien Jugendhilfe.
- Die Abgabe fällt je Gast höchstens für 21 Übernachtungen pro Kalenderjahr im selben Betrieb an.
- Bis 31.03.2026 waren Gäste in den staatlich anerkannten Kurgebieten, die Kurbeitrag zahlten, von der Beherbergungsabgabe befreit. Seit 01.04.2026 geht die Beherbergungsabgabe vor: Wer sie zahlt, zahlt keinen Kurbeitrag.
- In den Kurgebieten kann für Gäste, die von der Beherbergungsabgabe befreit sind (z. B. Klassenfahrten), weiter Kurbeitrag von 2,50 € pro Tag anfallen; dafür gilt eine Meldepflicht bei der Kurverwaltung binnen 24 Stunden.
- Buchungsplattformen müssen der Stadt die vermittelten Unterkünfte mitteilen.
Quellen und Prüfstand
- Serviceportal Stadt Aachen: Beherbergungsabgabe
- Beherbergungsabgabesatzung der Stadt Aachen vom 09.07.2025 i. d. F. des 1. Nachtrags vom 11.03.2026
- Kurbeitragssatzung der Stadt Aachen i. d. F. des 8. Nachtrags vom 11.03.2026
- Airbnb Hilfe-Center: Automatische Erhebung von Steuern in Deutschland
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Aachen.
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