Rheinland-Pfalz
Gästebeitrag (Kurtaxe) in Bernkastel-Kues
- Höhe
- 1,70 €pro Person und Nacht
- Abrechnung und Fristen
- nach BescheidMeldung spätestens am Ankunftstag; Meldung monatlich, bis zum 10. des Folgemonats; Zahlung zu der Frist, die im Bescheid bzw. in der Anforderung steht
- Kinder
- unter 18 frei
- Zuletzt geprüft
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 14.10.2026.
Einige Angaben für Bernkastel-Kues bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
Buchung in Bernkastel-Kues berechnen
Berechnen Sie solche Buchungen regelmäßig?
Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.
Abgabe–
Alle Airbnb-Buchungen auf einmal: Export für Bernkastel-Kues auswerten
Nächste Fristen
Meldung der Gäste: spätestens am Ankunftstag (§ 7 Abs. 1). Meldung der Gäste: monatlich, bis zum 10. des Folgemonats (§ 7 Abs. 7). Zahlung nach Bescheid: zu der Frist, die im Bescheid bzw. in der Anforderung steht (§ 7 Abs. 6).
Regeln im Detail
Bernkastel-Kues (mit Andel und Wehlen) erhebt einen Gästebeitrag von 1,70 € je Person und Übernachtung (Haushaltssatzung 2026); Kinder und Jugendliche bis 18 sind frei. Der Gast zahlt spätestens am Abreisetag an den Gastgeber; dieser übermittelt die Meldedaten für jeden Monat bis zum 10. des Folgemonats und führt den Beitrag nach Bescheid der Verbandsgemeinde ab.
- Höhe
- 1,70 € pro Person und Nacht
1,70 EUR je Person und Übernachtung einschließlich Umsatzsteuer (Höhe wird jährlich in der Haushaltssatzung festgelegt); Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres befreit. (gilt seit 01.01.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 frei
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
- Höchstdauer
- Abgabe für höchstens 25 Nächte bzw. Tage je zusammenhängendem Aufenthalt.
- Erhoben seit
- 01.04.2018
- Anerkannt als
- Ortsteil Kueser Plateau: Heilklimatischer Kurort (amtliche Liste des Landes Rheinland-Pfalz, Stand 10.10.2026)
Pflichten und Fristen
- Meldung der Gäste
- Spätestens am Ankunftstag. Manuelle Meldevordrucke oder elektronisches Meldeverfahren der Stadt; Meldescheine vom Gast unterschreiben lassen (§ 7 Abs. 1, 2). § 7 Abs. 1
- Meldung der Gäste
- Monatlich, bis zum 10. des Folgemonats. § 7 Abs. 7
- Einzug beim Gast
- Spätestens am Abreisetag. § 6 Abs. 2
- Zahlung nach Bescheid
- Zu der Frist, die im Bescheid bzw. in der Anforderung steht. § 7 Abs. 6
- Außerdem in der Satzung
- Beherbergungsbetrieb zieht den Gästebeitrag ein Verweigert ein Gast die Zahlung, ist dies innerhalb von fünf Werktagen der Verbandsgemeindeverwaltung anzuzeigen (§ 7 Abs. 6a).
- Betrieb anzeigen
- Eine Anzeigepflicht ist für diesen Ort noch nicht erfasst.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Bernkastel-Kues nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Wie Sie die Abgabe im Inserat hinterlegen, damit der Gast sie gleich mit der Buchung zahlt: Kurtaxe bei Airbnb einstellen.
Booking.com führt die Abgabe nicht an Bernkastel-Kues ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Meldevordrucke ein Jahr ab Ankunft aufbewahren (§ 7 Abs. 4).
- Auf Antrag kann die Abrechnung auf den 15. des Folgemonats je Kalendervierteljahr verschoben werden (§ 7 Abs. 7).
- Langzeitgäste (mehr als 25 zusammenhängende Übernachtungen) und Zweitwohnungsinhaber zahlen einen Pauschalbetrag von 25 Übernachtungen (§ 5 Abs. 3, 3a).
- Bußgeld bis 10.000 EUR bei Verstößen (§ 11).
- Langzeitgäste mit mehr als 25 zusammenhängenden Übernachtungen zahlen eine Pauschale von 25 Tagessätzen (§ 5 Abs. 3a).
Quellen und Prüfstand
- Stadt Bernkastel-Kues – Gästebeitragssatzung (inkl. 1. und 2. Änderung)
- Stadt Bernkastel-Kues – Haushaltssatzung 2026 (§ 6 Nr. 2 Gästebeitrag)
- Bernkastel-Kues – Gästekarte
Zuletzt geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Gemeinde.
Verlauf für Bernkastel-Kues
- Erstmals erfasst und an der amtlichen Quelle geprüft
Stimmt eine Angabe für Bernkastel-Kues nicht mehr, etwa nach einem neuen Bescheid? Angabe melden. Hinweise von Gastgebern und Gemeinden prüfen wir an der amtlichen Quelle.
Häufige Fragen: Kurtaxe in Bernkastel-Kues
Was kostet die Kurtaxe in Bernkastel-Kues?
Gästebeitrag in Bernkastel-Kues: 1,70 € pro Person und Nacht. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Gemeinde, die Quellen stehen oben unter „Quellen und Prüfstand“. Mit dem Rechner oben ermitteln Sie den Betrag für einen Aufenthalt.
Wie viel Kurtaxe zahlt eine Familie für eine Woche in Bernkastel-Kues?
Ein Beispiel, gerechnet mit dem Rechner dieser Seite: 2 Erwachsene und ein Kind (8 Jahre), 7 Nächte ab Mittwoch, 1. Juli 2026, 120,00 € pro Nacht für die ganze Unterkunft (inklusive 7 % Umsatzsteuer), direkt gebucht. Pro Nacht: 2 × 1,70 €, 1 Kind unter 18 frei = 3,40 € (× 7). Insgesamt 23,80 €. Ihre eigene Buchung rechnen Sie oben im Rechner.
Zahlen Kinder in Bernkastel-Kues Kurtaxe?
Kinder und Jugendliche: unter 18 frei.
Wann müssen Gastgeber in Bernkastel-Kues die Kurtaxe melden und abführen?
Meldung der Gäste: spätestens am Ankunftstag (§ 7 Abs. 1). Meldung der Gäste: monatlich, bis zum 10. des Folgemonats (§ 7 Abs. 7). Einzug beim Gast: spätestens am Abreisetag (§ 6 Abs. 2). Zahlung nach Bescheid: zu der Frist, die im Bescheid bzw. in der Anforderung steht (§ 7 Abs. 6). Die nächsten Termine zeigt der Abschnitt „Nächste Fristen“ oben.
Autopilot · in Entwicklung
Benachrichtigung, sobald der Autopilot für Bernkastel-Kues startet
Der Autopilot behält Fristen und Beträge für Ihre Unterkunft in Bernkastel-Kues im Blick und rechnet aus Ihren Buchungen aus, was Sie anmelden müssen. Noch gibt es ihn nicht: Mit Ihrer Adresse kommen Sie auf die Warteliste und wir sagen Ihnen einmal Bescheid, sobald er für Bernkastel-Kues startet. Eine E-Mail, keine Werbung.