Niedersachsen
Gästebeitrag in Bad Bevensen
- Höhe
- 3,50 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- je Aufenthaltspätestens am Anreisetag
- Kinder
- unter 18 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
Einige Angaben für Bad Bevensen bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Der Gästebeitrag beträgt 3,50 € je Person und Übernachtung einschließlich Umsatzsteuer. Gastgeber nehmen die Gäste unmittelbar bei Anreise im elektronischen Meldeschein auf, ziehen den Beitrag ein, stellen die Bevensen-Card aus und liefern den Beitrag nach der Abrechnung der Bad Bevensen Marketing GmbH ab.
- Höhe
- 3,50 € pro Person und Nacht
3,50 € je Person und Übernachtung einschließlich Umsatzsteuer; Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind befreit. (gilt seit 01.01.2024) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 frei
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldung unmittelbar bei Anreise im elektronischen Meldeschein (§ 8 Abs. 1 a); Frist zur Ablieferung nach Abrechnung der Bad Bevensen Marketing GmbH, keine feste Tagesfrist im Auszug.
- Zahlung
- Einzug beim Gast; Ablieferung an die Bad Bevensen Marketing GmbH entsprechend deren Abrechnung (§ 8 Abs. 1 b).
- Einreichung
- Elektronisches Gästebeitragsabrechnungssystem der Bad Bevensen Marketing GmbH (Nutzungspflicht, § 8 Abs. 1 f).
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Bad Bevensen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Bevensen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Ein tagaktuelles Gästeverzeichnis über alle Gäste, auch befreite, ist bis zum Ende des Folgejahres aufzubewahren (§ 8 Abs. 1 c).
- Zahlungsverweigerer sind unverzüglich der Bad Bevensen Marketing GmbH zu melden, sonst haftet der Wohnungsgeber (§ 8 Abs. 1 e).
- Bei Pflichtverletzung kann der Beitrag geschätzt werden (§ 8 Abs. 4).
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Bevensen.
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