Baden-Württemberg
Kurtaxe in Baden-Baden
- Höhe
- ab 2,00 €pro Person und Nacht, je nach Kurzone
- Anmeldung
- monatlichbis zum 10. des Folgemonats
- Kinder
- unter 18 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Kurtaxe für jede Übernachtung und Person: 4,50 Euro in Kurzone I, 2,00 Euro in Kurzone II (ab 01.01.2026). Der Vermieter trägt den Gast am Ankunftstag in das Meldeformular ein, gibt die Gästekarte aus, zieht die Kurtaxe ein und führt sie monatlich bis zum 10. des Folgemonats ab; ohne Gäste ist eine Null-Meldung abzugeben.
- Höhe
- ab 2,00 € pro Person und Nacht, je nach Kurzone
Kurtaxe für jede Übernachtung und Person: Kurzone I 4,50 Euro, Kurzone II 2,00 Euro (inkl. 7 % USt), ab 01.01.2026. (gilt seit 01.01.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Nicht erhoben wird die Kurtaxe von Personen, die in Baden-Baden arbeiten oder in Ausbildung stehen, sowie von Teilnehmern an beruflich bedingten Tagungen, Kongressen, Lehrgängen und Kursen während deren Dauer; Nachweis durch schriftliche Bescheinigung bei der Anmeldung beim Wohnungsgeber (§ 2 Abs. 3).
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Monatliche Abführung und Meldung bis zum 10. des Folgemonats, elektronisch über die städtische Schnittstelle; Null-Meldung bei Leerstand (§ 7 Abs. 3, § 8 Abs. 1 Nr. 3). Gäste sind am Ankunftstag ins Meldeformular einzutragen (§ 8 Abs. 1 Nr. 2).
- Zahlung
- Der Gast zahlt bis zum Abreisetag an den Vermieter (§ 7 Abs. 1); Kurtaxe wird am letzten Aufenthaltstag fällig (§ 6 Abs. 1); der Vermieter führt monatlich an die Stadt ab und haftet für vollständigen und richtigen Einzug.
- Einreichung
- Elektronischer Meldeschein, verschlüsselt über die von der Stadt Baden-Baden bereitgestellte Schnittstelle (§ 8 Abs. 1 Nr. 3).
- Betrieb anzeigen
- Aufnahme der Vermietungstätigkeit vor Beginn der Kämmerei – Abteilung Steuern auf dem Formular anzeigen (mit Bettenzahl), Beendigung innerhalb eines Monats mitteilen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Baden-Baden nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Baden-Baden ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, sofern kein Anspruch auf die besonderen Leistungen (Gästekarte) erhoben wird.
- Befreit sind ferner Familienbesucher von Einwohnern (unentgeltlich im Haushalt), Besucher von Bildungs- und Fortbildungseinrichtungen und aus gesundheitlichen Gründen Verhinderte mit ärztlichem Attest.
- Rückerstattung für Nicht- oder Befreite nur bei begründetem Antrag binnen drei Monaten nach Abreise.
- Befreiungsnachweise drei Jahre ab dem Abreisejahr aufbewahren.
- Bei unzureichender Meldung werden zur Schätzung 80 % der verfügbaren Betten angenommen.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Baden-Baden.
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