Gastgeberklar Ort prüfen

Rheinland-Pfalz

Keine Übernachtungsteuer in Bingen am Rhein

Im veröffentlichten Ortsrecht von Bingen am Rhein steht keine Satzung über eine Übernachtungsteuer (Beherbergungsteuer, Bettensteuer), einen Kurbeitrag oder einen Gästebeitrag (geprüft am 13.10.2026). Gastgeber ziehen dort deshalb keine Abgabe je Übernachtung ein. Beschließt Bingen am Rhein eine solche Satzung, ändert sich das.

Keine Satzung über Übernachtungsteuer, Kurbeitrag oder Gästebeitrag im Ortsrecht, Stand 13.10.2026

Offizielle Quelle geprüft

Regeln im Detail

Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bingen am Rhein.

Verlauf für Bingen am Rhein

  1. Erstmals erfasst und an der amtlichen Quelle geprüft

So prüfen wir

Stimmt eine Angabe für Bingen am Rhein nicht mehr, etwa nach einem neuen Bescheid? Angabe melden. Hinweise von Gastgebern und Gemeinden prüfen wir an der amtlichen Quelle.