Hessen
Tourismusbeitrag in Lorch
- Höhe
- 2,00 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- vierteljährlichbis zum 20. des Folgemonats
- Kinder
- unter 18 frei
- Zuletzt geprüft
- 09.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
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Regeln im Detail
In Lorch am Rhein (mit allen Stadtteilen einschließlich Espenschied) gilt ganzjährig ein Tourismusbeitrag von 2,00 Euro je Person und Aufenthaltstag; Anreise- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind befreit. Sie weisen den Beitrag in der Rechnung gesondert aus, melden die Gäste und führen die Beiträge jeweils bis zum 20. des Monats nach Quartalsende ab.
- Höhe
- 2,00 € pro Person und Nacht
2,00 Euro je Person und Aufenthaltstag, ganzjährig. Anreise- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind befreit. Für Lorch mit den Stadtteilen Lorchhausen, Ranselberg, Ransel, Wollmerschied und für Espenschied gelten gleichlautende Satzungen. (gilt seit 01.01.2024) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Beitragspflichtig sind alle ortsfremden Personen; eine Befreiung für Geschäftsreisende nennt die Satzung nicht, nur für Schüler, Auszubildende und Studierende bei Klassen- und Studienfahrten.
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Die Meldeformulare sind zum Ende eines jeden Quartals der Stadt zuzuleiten (§ 6 Abs. 3); die im Kalendermonat eingezogenen Beiträge sind jeweils bis zum 20. des auf das Ende eines Quartals folgenden Monats abzuführen (§ 7 Abs. 2).
- Zahlung
- Die Beitragsschuld entsteht am Ankunftstag und ist am Tag der Abreise fällig. Der Beitrag wird an den Meldepflichtigen oder, falls keiner vorhanden ist, unmittelbar an die Stadt entrichtet. Der Beitrag ist in der Beherbergungsrechnung gesondert auszuweisen.
- Einreichung
- Schriftlich mit dem von der Stadt vorgegebenen Zusatz zum Meldeformular; elektronisch, wenn die Stadt ein einheitliches Verfahren bereitstellt.
- Betrieb anzeigen
- Der Meldepflichtige führt ein Verzeichnis der aufgenommenen Gäste und bewahrt es vier Jahre auf (§ 6 Abs. 4).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Lorch nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Lorch ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Meldepflichtig ist, wer gegen Entgelt beherbergt, auch Wohnungsinhaber, die vorübergehend Zimmer oder Wohnraum zur Verfügung stellen.
- Die Meldepflichtigen haften für rechtzeitige Einziehung und vollständige Ablieferung.
- Patienten werden bei Vorlage eines ärztlichen Attests für Zeiten, in denen sie die Einrichtungen nicht nutzen konnten, auf Antrag befreit.
- Die Ortsrechtsdatei liegt getrennt für Lorch und Stadtteile sowie für Espenschied vor, beide mit gleichem Satz.
Quellen und Prüfstand
- Stadt Lorch am Rhein – Tourismusbeitragssatzung Lorch und Stadtteile (2026)
- Stadt Lorch am Rhein – Tourismusbeitragssatzung Espenschied (2026)
Zuletzt geprüft am 09.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Lorch.
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