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Hessen

Tourismusbeitrag in Lorch

Höhe
2,00 €pro Person und Nacht
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 20. des Folgemonats
Kinder
unter 18 frei

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Gebucht über

Für die ganze Unterkunft

Nur unter 18, sonst leer lassen

Weitere Angaben

Einmalig, falls berechnet

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

In Lorch am Rhein (mit allen Stadtteilen einschließlich Espenschied) gilt ganzjährig ein Tourismusbeitrag von 2,00 Euro je Person und Aufenthaltstag; Anreise- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind befreit. Sie weisen den Beitrag in der Rechnung gesondert aus, melden die Gäste und führen die Beiträge jeweils bis zum 20. des Monats nach Quartalsende ab.

Höhe
2,00 € pro Person und Nacht
2,00 Euro je Person und Aufenthaltstag, ganzjährig. Anreise- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind befreit. Für Lorch mit den Stadtteilen Lorchhausen, Ranselberg, Ransel, Wollmerschied und für Espenschied gelten gleichlautende Satzungen. (gilt seit 01.01.2024)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 frei
Berufliche Übernachtungen
Beitragspflichtig sind alle ortsfremden Personen; eine Befreiung für Geschäftsreisende nennt die Satzung nicht, nur für Schüler, Auszubildende und Studierende bei Klassen- und Studienfahrten.
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Die Meldeformulare sind zum Ende eines jeden Quartals der Stadt zuzuleiten (§ 6 Abs. 3); die im Kalendermonat eingezogenen Beiträge sind jeweils bis zum 20. des auf das Ende eines Quartals folgenden Monats abzuführen (§ 7 Abs. 2).
Zahlung
Die Beitragsschuld entsteht am Ankunftstag und ist am Tag der Abreise fällig. Der Beitrag wird an den Meldepflichtigen oder, falls keiner vorhanden ist, unmittelbar an die Stadt entrichtet. Der Beitrag ist in der Beherbergungsrechnung gesondert auszuweisen.
Einreichung
Schriftlich mit dem von der Stadt vorgegebenen Zusatz zum Meldeformular; elektronisch, wenn die Stadt ein einheitliches Verfahren bereitstellt.
Betrieb anzeigen
Der Meldepflichtige führt ein Verzeichnis der aufgenommenen Gäste und bewahrt es vier Jahre auf (§ 6 Abs. 4).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Lorch nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Lorch ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Meldepflichtig ist, wer gegen Entgelt beherbergt, auch Wohnungsinhaber, die vorübergehend Zimmer oder Wohnraum zur Verfügung stellen.
  • Die Meldepflichtigen haften für rechtzeitige Einziehung und vollständige Ablieferung.
  • Patienten werden bei Vorlage eines ärztlichen Attests für Zeiten, in denen sie die Einrichtungen nicht nutzen konnten, auf Antrag befreit.
  • Die Ortsrechtsdatei liegt getrennt für Lorch und Stadtteile sowie für Espenschied vor, beide mit gleichem Satz.
Quellen und Prüfstand

Autopilot · in Entwicklung

Frist-Erinnerung für Lorch

Der Autopilot behält Fristen und Beträge für Ihre Unterkunft in Lorch im Blick und rechnet aus Ihren Buchungen aus, was Sie anmelden müssen. Wir sagen Ihnen Bescheid, sobald er für Lorch startet. Eine E-Mail, keine Werbung.