Hessen
Tourismusbeitrag in Rüdesheim am Rhein
- Höhe
- 2,50 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- vierteljährlichbis zum 20. des Folgemonats
- Kinder
- unter 18 Jahren befreit
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
2,50 € pro Person und Aufenthaltstag für Gäste ab 18 Jahren. An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag, praktisch wird also jede Nacht berechnet.
- Höhe
- 2,50 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.04.2024)
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 Jahren befreit
- Berufliche Übernachtungen
- Seit 1. April 2024 sind auch beruflich veranlasste Aufenthalte beitragspflichtig. Bis dahin waren sie befreit.
- Erhoben seit
- 01.10.2021
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Beitragserklärung bis zum 20. Tag nach Ende des Kalendervierteljahres.
- Zahlung
- Bis zum 20. des Monats nach Quartalsende an das Kassen- und Steueramt überweisen, mit Kassenzeichen. Bei verspäteter Zahlung fällt ein Säumniszuschlag an.
- Einreichung
- Formular „Beitragserklärung“ im Original per Post an das Kassen- und Steueramt der Stadt Rüdesheim (Postfach 11 55, 65358 Geisenheim) oder per E-Mail an [email protected]. Für jede Unterkunft eine eigene Erklärung.
- Betrieb anzeigen
- Jeden Gast sofort mit dem Zusatz der Stadt zum Meldeschein anmelden und laufend ein Gästeverzeichnis führen.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Rüdesheim am Rhein nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Rüdesheim am Rhein ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Airbnb zieht den Beitrag in Rüdesheim nach eigener Liste nicht ein. Sie rechnen selbst mit der Stadt ab.
Gut zu wissen
- Den Beitrag schuldet der Gast. Sie ziehen ihn ein, weisen ihn auf der Rechnung gesondert aus und haften dafür, dass er vollständig abgeführt wird.
- Befreit sind u. a. Kinder und Jugendliche unter 18, Klassen- und Studienfahrten, unentgeltlicher Besuch bei Einwohnern mit Hauptwohnung und Krankenhauspatienten.
- Bis 31. März 2024 betrug der Beitrag 2 € pro Person und Tag.
Quellen und Prüfstand
- Stadt Rüdesheim am Rhein: Tourismusbeitrag
- Stadt Rüdesheim am Rhein: Tourismusbeitragssatzung (Fassungen)
- Tourismusbeitragssatzung vom 31.03.2022 (PDF)
- Erste Änderungssatzung vom 15.02.2024, in Kraft 01.04.2024 (PDF)
- Beitragserklärung ab 2026 (PDF)
- Tourismusbeitragssatzung vom 15.07.2021 (PDF)
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Rüdesheim am Rhein.
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