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Hessen

Tourismusbeitrag in Rüdesheim am Rhein

Höhe
2,50 €pro Person und Nacht
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 20. des Folgemonats
Kinder
unter 18 Jahren befreit

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Gebucht über

Für die ganze Unterkunft

Nur unter 18, sonst leer lassen

Weitere Angaben

Einmalig, falls berechnet

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Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

2,50 € pro Person und Aufenthaltstag für Gäste ab 18 Jahren. An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag, praktisch wird also jede Nacht berechnet.

Höhe
2,50 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.04.2024)
Kinder und Jugendliche
unter 18 Jahren befreit
Berufliche Übernachtungen
Seit 1. April 2024 sind auch beruflich veranlasste Aufenthalte beitragspflichtig. Bis dahin waren sie befreit.
Erhoben seit
01.10.2021
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Beitragserklärung bis zum 20. Tag nach Ende des Kalendervierteljahres.
Zahlung
Bis zum 20. des Monats nach Quartalsende an das Kassen- und Steueramt überweisen, mit Kassenzeichen. Bei verspäteter Zahlung fällt ein Säumniszuschlag an.
Einreichung
Formular „Beitragserklärung“ im Original per Post an das Kassen- und Steueramt der Stadt Rüdesheim (Postfach 11 55, 65358 Geisenheim) oder per E-Mail an [email protected]. Für jede Unterkunft eine eigene Erklärung.
Betrieb anzeigen
Jeden Gast sofort mit dem Zusatz der Stadt zum Meldeschein anmelden und laufend ein Gästeverzeichnis führen.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Rüdesheim am Rhein nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Rüdesheim am Rhein ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Airbnb zieht den Beitrag in Rüdesheim nach eigener Liste nicht ein. Sie rechnen selbst mit der Stadt ab.

Gut zu wissen
  • Den Beitrag schuldet der Gast. Sie ziehen ihn ein, weisen ihn auf der Rechnung gesondert aus und haften dafür, dass er vollständig abgeführt wird.
  • Befreit sind u. a. Kinder und Jugendliche unter 18, Klassen- und Studienfahrten, unentgeltlicher Besuch bei Einwohnern mit Hauptwohnung und Krankenhauspatienten.
  • Bis 31. März 2024 betrug der Beitrag 2 € pro Person und Tag.
Quellen und Prüfstand

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