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Rheinland-Pfalz

Gästebeitrag in Bad Kreuznach

Höhe
3,50 €pro Person und Nacht
Anmeldung
monatlichbis zum 10. des Folgemonats
Kinder
unter 18 frei
Zuletzt geprüft
11.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 11.10.2026.

Einige Angaben für Bad Kreuznach bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Der Gästebeitrag beträgt 3,50 EUR je Person und Übernachtung einschließlich Umsatzsteuer; Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind befreit. Der Gast zahlt spätestens am Abreisetag an den Beherbergungsbetrieb, der bis zum 15. des Folgemonats abführt.

Höhe
3,50 € pro Person und Nacht
Je beitragspflichtiger Person und Übernachtung 3,50 EUR einschließlich Umsatzsteuer (Beschluss vom 11.12.2023). Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres befreit. Personen mit mehr als 40 Tagen Aufenthalt im Jahr: 140,00 EUR pro Person und Jahr; Zweitwohnungsinhaber: 140,00 EUR pro Jahr. (gilt seit 11.10.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 frei
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Abrechnung für jeden Kalendermonat bis zum 10. des Folgemonats, auch als Null-Meldung (§ 7 Abs. 5); Abführung an jedem 15. des Folgemonats (§ 7 Abs. 4).
Zahlung
Gast zahlt spätestens am Abreisetag an den Beherbergungsbetrieb (§ 6 Abs. 1); Abführung an die Stadt am 15. des Folgemonats.
Einreichung
Abrechnung nach dem von der Stadt Bad Kreuznach vorgeschriebenen Muster.
Betrieb anzeigen
Verweigert ein Gast die Zahlung, ist dies der Stadt innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen (§ 7 Abs. 4).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Bad Kreuznach nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Kreuznach ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Gäste füllen am Anreisetag den Meldeschein aus; Aufbewahrung ein Jahr (§ 7).
  • Befreiungen sind am Ankunftstag mit dem Formular 'Erklärung Befreiung Gästebeitrag' nachzuweisen (§ 4 Abs. 3).
  • Die Höhe wird per Stadtratsbeschluss festgesetzt, die Satzung nennt keinen Betrag.
  • Das genaue Inkrafttreten der Satzung (jüngstes belegtes Datum: 11.12.2023) steht nicht in der Quelle; die Sätze gelten laut der veröffentlichten Satzung, für Zeiträume vor dem 11.10.2026 ist der Tarif nicht belegt.
  • Ob eine neuere Fassung der Satzung gilt, ist nicht abschließend geprüft; bitte bei der Gemeinde bestätigen.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 11.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Kreuznach.

Autopilot · in Entwicklung

Benachrichtigung, sobald der Autopilot für Bad Kreuznach startet

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