Rheinland-Pfalz
Gästebeitrag in Bad Kreuznach
- Höhe
- 3,50 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- monatlichbis zum 10. des Folgemonats
- Kinder
- unter 18 frei
- Zuletzt geprüft
- 11.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 11.10.2026.
Einige Angaben für Bad Kreuznach bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Der Gästebeitrag beträgt 3,50 EUR je Person und Übernachtung einschließlich Umsatzsteuer; Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind befreit. Der Gast zahlt spätestens am Abreisetag an den Beherbergungsbetrieb, der bis zum 15. des Folgemonats abführt.
- Höhe
- 3,50 € pro Person und Nacht
Je beitragspflichtiger Person und Übernachtung 3,50 EUR einschließlich Umsatzsteuer (Beschluss vom 11.12.2023). Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres befreit. Personen mit mehr als 40 Tagen Aufenthalt im Jahr: 140,00 EUR pro Person und Jahr; Zweitwohnungsinhaber: 140,00 EUR pro Jahr. (gilt seit 11.10.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 frei
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Abrechnung für jeden Kalendermonat bis zum 10. des Folgemonats, auch als Null-Meldung (§ 7 Abs. 5); Abführung an jedem 15. des Folgemonats (§ 7 Abs. 4).
- Zahlung
- Gast zahlt spätestens am Abreisetag an den Beherbergungsbetrieb (§ 6 Abs. 1); Abführung an die Stadt am 15. des Folgemonats.
- Einreichung
- Abrechnung nach dem von der Stadt Bad Kreuznach vorgeschriebenen Muster.
- Betrieb anzeigen
- Verweigert ein Gast die Zahlung, ist dies der Stadt innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen (§ 7 Abs. 4).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Bad Kreuznach nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Kreuznach ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Gäste füllen am Anreisetag den Meldeschein aus; Aufbewahrung ein Jahr (§ 7).
- Befreiungen sind am Ankunftstag mit dem Formular 'Erklärung Befreiung Gästebeitrag' nachzuweisen (§ 4 Abs. 3).
- Die Höhe wird per Stadtratsbeschluss festgesetzt, die Satzung nennt keinen Betrag.
- Das genaue Inkrafttreten der Satzung (jüngstes belegtes Datum: 11.12.2023) steht nicht in der Quelle; die Sätze gelten laut der veröffentlichten Satzung, für Zeiträume vor dem 11.10.2026 ist der Tarif nicht belegt.
- Ob eine neuere Fassung der Satzung gilt, ist nicht abschließend geprüft; bitte bei der Gemeinde bestätigen.
Quellen und Prüfstand
- Stadt Bad Kreuznach – Gästebeitragssatzung
- Stadt Bad Kreuznach – Beschluss Höhe Gästebeitrag 11.12.2023
Zuletzt geprüft am 11.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Kreuznach.
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