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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Oberwolfach

Höhe
1,70 €pro Person und Nacht
Anmeldung
monatlichbis zum 10. des Folgemonats
Kinder
unter 16 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

1,70 Euro je Person und Aufenthaltstag (Satzung in Kraft seit 01.07.2019); Ankunfts- und Abreisetag zusammen ein Tag. Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind befreit. Meldung innerhalb von zwei Tagen, Abführung monatlich zum 10. des Folgemonats.

Höhe
1,70 € pro Person und Nacht
1,70 Euro je Person und Aufenthaltstag; Ankunfts- und Abreisetag zusammen ein Aufenthaltstag. Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind befreit. (gilt seit 01.07.2019)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 16 frei
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldung innerhalb von zwei Tagen nach Ankunft bzw. Abreise (§ 9 Abs. 1); im Kalendermonat fällig gewordene Beträge jeweils zum 10. des Folgemonats abführen (§ 10 Abs. 3).
Zahlung
Gastgeber ziehen die Kurtaxe ein und führen sie an die Gemeinde ab; Fälligkeit beim Gast am letzten Aufenthaltstag (§ 8 Abs. 1).
Einreichung
Meldung mit den von der Gemeinde ausgegebenen Vordrucken (§ 9 Abs. 4); abgeführte Beträge nach Formblatt der Gemeinde aufschlüsseln (§ 10 Abs. 3).
Betrieb anzeigen
Beherbergende, Campingplatzbetreiber und Ferienwohnungsvermieter sind meldepflichtig (§ 9 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Oberwolfach nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Oberwolfach ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Befreit sind Familienbesuche in Einwohnerhaushalten ohne Nutzung der Kureinrichtungen, Schullandheim-Teilnehmer und Einwohner der Partnergemeinde.
  • Auf Antrag befreit: Kranke und Schwerbehinderte mit ärztlichem Zeugnis sowie Begleitpersonen.
  • Ermäßigungen nach § 6 werden nicht nebeneinander gewährt.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Oberwolfach.

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