Gastgeberklar Ort prüfen

Hessen

Tourismusbeitrag in Langen

Höhe
2,00 €pro Person und Nacht
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
Kinder
zahlen mitwie Erwachsene
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Der Tourismusbeitrag beträgt 2,00 EUR pro Aufenthaltstag und Person; An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Beitragspflichtig ist der ortsfremde Gast, der Beherbergende muss ihn anmelden, den Beitrag einziehen und mit der Beitragserklärung bis zum 15. Tag nach Quartalsende an die Stadt abführen.

Höhe
2,00 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.07.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
zahlen mit
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Beitragserklärung bis zum 15. Tag nach Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres (§ 6 Abs. 2); Beitragsschuld fällig am Tag der Abreise (§ 3 Abs. 2).
Zahlung
Der Gast zahlt den Beitrag an den Meldepflichtigen, der ihn nach Abgabenbescheid (Besteuerungszeitraum Kalendervierteljahr) zu den im Bescheid genannten Fälligkeiten an die Stadt Langen abführt (§ 7).
Einreichung
Beitragserklärung auf dem von der Stadt vorgegebenen Formular, auch elektronisch möglich; Verzeichnis der aufgenommenen Gäste ist fortlaufend zu führen.
Betrieb anzeigen
Der Tourismusbeitrag ist in der Beherbergungsrechnung gesondert auszuweisen (§ 7 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Langen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Langen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Beitragspflichtig sind ortsfremde Personen, also der Gast; ortsfremd ist, wer in Langen weder Haupt- noch Nebenwohnsitz hat.
  • Der Beherbergende haftet für rechtzeitige Einziehung und vollständige Ablieferung.
  • Befreit sind Hausbesuche bei Hauptwohnsitz-Inhabern, Krankenhauspatienten und Schüler bzw. Studierende auf Klassen- oder Studienfahrten.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Langen.

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