Hessen
Tourismusbeitrag in Langen
- Höhe
- 2,00 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
- Kinder
- zahlen mitwie Erwachsene
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Der Tourismusbeitrag beträgt 2,00 EUR pro Aufenthaltstag und Person; An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Beitragspflichtig ist der ortsfremde Gast, der Beherbergende muss ihn anmelden, den Beitrag einziehen und mit der Beitragserklärung bis zum 15. Tag nach Quartalsende an die Stadt abführen.
- Höhe
- 2,00 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.07.2026)
- Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- zahlen mit
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Beitragserklärung bis zum 15. Tag nach Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres (§ 6 Abs. 2); Beitragsschuld fällig am Tag der Abreise (§ 3 Abs. 2).
- Zahlung
- Der Gast zahlt den Beitrag an den Meldepflichtigen, der ihn nach Abgabenbescheid (Besteuerungszeitraum Kalendervierteljahr) zu den im Bescheid genannten Fälligkeiten an die Stadt Langen abführt (§ 7).
- Einreichung
- Beitragserklärung auf dem von der Stadt vorgegebenen Formular, auch elektronisch möglich; Verzeichnis der aufgenommenen Gäste ist fortlaufend zu führen.
- Betrieb anzeigen
- Der Tourismusbeitrag ist in der Beherbergungsrechnung gesondert auszuweisen (§ 7 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Langen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Langen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Beitragspflichtig sind ortsfremde Personen, also der Gast; ortsfremd ist, wer in Langen weder Haupt- noch Nebenwohnsitz hat.
- Der Beherbergende haftet für rechtzeitige Einziehung und vollständige Ablieferung.
- Befreit sind Hausbesuche bei Hauptwohnsitz-Inhabern, Krankenhauspatienten und Schüler bzw. Studierende auf Klassen- oder Studienfahrten.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Langen.
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