Hessen
Übernachtungssteuer in Rodgau
- Höhe
- 5 %vom Nettopreis
- Anmeldung
- vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
- Kinder
- zahlen mitwie Erwachsene
- Zuletzt geprüft
- 10.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 10.10.2026.
Einige Angaben für Rodgau bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Rodgau erhebt ab 01.10.2026 eine Übernachtungssteuer von 5 Prozent der Bemessungsgrundlage. Der Betreiber reicht vierteljährlich bis zum 15. Tag nach Quartalsende digital eine Steueranmeldung ein und rechnet die Steuer selbst aus; sie ist mit Einreichung fällig. Vor Inkrafttreten vertraglich vereinbarte Beherbergungsleistungen sind ausgenommen.
- Höhe
- 5 % vom Nettopreis (gilt seit 01.10.2026)
- Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- zahlen mit
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Digitale Steueranmeldung bis zum 15. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres, Steuer mit Einreichung fällig (§ 6 Abs. 3, 4); bei Bescheid fällig am Tag nach Bekanntgabe (§ 6 Abs. 6).
- Zahlung
- Steuer wird mit Einreichung der Steueranmeldung fällig (§ 6 Abs. 4).
- Einreichung
- Digitale Steueranmeldung mit amtlich vorgeschriebenem Formular, Steuer selbst berechnen (§ 6 Abs. 3).
- Betrieb anzeigen
- Erstmaliges Angebot von Übernachtungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 4 Wochen über das amtliche digitale Formular mitteilen (§ 7 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Rodgau nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Rodgau ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Steuerpflichtiger ist der Betreiber des Beherbergungsbetriebs (§ 4).
- Beherbergungsleistungen, die vor Inkrafttreten vertraglich vereinbart wurden, sind von der Steuer ausgenommen (§ 12 Abs. 2).
- Nachweise (Rechnungen, Quittungen, Datenextraktionen aus dem Buchungsportal) auf Anforderung vorlegen (§ 6 Abs. 5).
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Rodgau.
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