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Hessen

Übernachtungssteuer in Rodgau

Höhe
5 %vom Nettopreis
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
Kinder
zahlen mitwie Erwachsene
Zuletzt geprüft
10.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 10.10.2026.

Einige Angaben für Rodgau bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Rodgau erhebt ab 01.10.2026 eine Übernachtungssteuer von 5 Prozent der Bemessungsgrundlage. Der Betreiber reicht vierteljährlich bis zum 15. Tag nach Quartalsende digital eine Steueranmeldung ein und rechnet die Steuer selbst aus; sie ist mit Einreichung fällig. Vor Inkrafttreten vertraglich vereinbarte Beherbergungsleistungen sind ausgenommen.

Höhe
5 % vom Nettopreis (gilt seit 01.10.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
zahlen mit
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Digitale Steueranmeldung bis zum 15. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres, Steuer mit Einreichung fällig (§ 6 Abs. 3, 4); bei Bescheid fällig am Tag nach Bekanntgabe (§ 6 Abs. 6).
Zahlung
Steuer wird mit Einreichung der Steueranmeldung fällig (§ 6 Abs. 4).
Einreichung
Digitale Steueranmeldung mit amtlich vorgeschriebenem Formular, Steuer selbst berechnen (§ 6 Abs. 3).
Betrieb anzeigen
Erstmaliges Angebot von Übernachtungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 4 Wochen über das amtliche digitale Formular mitteilen (§ 7 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Rodgau nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Rodgau ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Steuerpflichtiger ist der Betreiber des Beherbergungsbetriebs (§ 4).
  • Beherbergungsleistungen, die vor Inkrafttreten vertraglich vereinbart wurden, sind von der Steuer ausgenommen (§ 12 Abs. 2).
  • Nachweise (Rechnungen, Quittungen, Datenextraktionen aus dem Buchungsportal) auf Anforderung vorlegen (§ 6 Abs. 5).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Rodgau.

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