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Rheinland-Pfalz

Gästebeitrag in Boppard

Höhe
gestaffeltSonderregel, siehe Details
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 5. des Folgemonats
Kinder
unter 18 Jahren befreit
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

Einige Angaben für Boppard bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Regeln im Detail

Gästebeitrag je Übernachtung im gesamten Stadtgebiet. Der Beherbergungsbetrieb zieht ihn ein und führt ihn vierteljährlich für die vergangenen 3 Monate an die Stadtverwaltung ab. Die Höhe steht in der jährlichen Haushaltssatzung und wurde hier nicht belegt.

Höhe
Sonderregel (siehe Stadtseite)
Der Gästebeitrag wird je Übernachtung und beitragspflichtiger Person erhoben. Die Höhe wird jährlich in der Haushaltssatzung der Stadt festgelegt und steht nicht in der Gästebeitragssatzung; die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Betrag enthalten. (gilt seit 01.01.2019)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 Jahren befreit
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
§ 7 Abs. 4 und 5: Abführung und Abrechnung vierteljährlich jeweils bis zum 05. Januar, 05. April, 05. Juli und 05. Oktober für die vergangenen 3 Monate, auch als Null-Meldung.
Zahlung
Gast zahlt spätestens am Abreisetag an den Beherbergungsbetrieb (§ 6 Abs. 1); dieser führt an die Stadtverwaltung ab.
Einreichung
Abrechnung nach dem von der Stadtverwaltung entwickelten Muster; auf Antrag in begründeten Einzelfällen Verschiebung auf den 15. des folgenden Monats; ein elektronisches Verfahren kann das Meldeverfahren ersetzen (§ 7 Abs. 5, 6).
Betrieb anzeigen
Verweigert ein Gast die Zahlung, ist dies innerhalb von fünf Werktagen der Stadtverwaltung anzuzeigen (§ 7 Abs. 4).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Boppard nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Boppard ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Befreit: Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie Schwerbehinderte mit GdB von mindestens 50 % und deren Begleitpersonen bei Nachweis.
  • Nicht beitragspflichtig: Personen zu Unterrichts- oder Ausbildungszwecken und unentgeltlicher Verwandtenbesuch.
  • Befreiungen sind am Ankunftstag nachzuweisen; Meldevordrucke ein Jahr aufbewahren.
  • Zweitwohnungsinhaber zahlen einen jährlichen Pauschalbetrag per Bescheid.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Boppard.

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