Rheinland-Pfalz
Gästebeitrag in Boppard
- Höhe
- gestaffeltSonderregel, siehe Details
- Anmeldung
- vierteljährlichbis zum 5. des Folgemonats
- Kinder
- unter 18 Jahren befreit
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
Einige Angaben für Boppard bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Gästebeitrag je Übernachtung im gesamten Stadtgebiet. Der Beherbergungsbetrieb zieht ihn ein und führt ihn vierteljährlich für die vergangenen 3 Monate an die Stadtverwaltung ab. Die Höhe steht in der jährlichen Haushaltssatzung und wurde hier nicht belegt.
- Höhe
- Sonderregel (siehe Stadtseite)
Der Gästebeitrag wird je Übernachtung und beitragspflichtiger Person erhoben. Die Höhe wird jährlich in der Haushaltssatzung der Stadt festgelegt und steht nicht in der Gästebeitragssatzung; die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Betrag enthalten. (gilt seit 01.01.2019) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 Jahren befreit
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- § 7 Abs. 4 und 5: Abführung und Abrechnung vierteljährlich jeweils bis zum 05. Januar, 05. April, 05. Juli und 05. Oktober für die vergangenen 3 Monate, auch als Null-Meldung.
- Zahlung
- Gast zahlt spätestens am Abreisetag an den Beherbergungsbetrieb (§ 6 Abs. 1); dieser führt an die Stadtverwaltung ab.
- Einreichung
- Abrechnung nach dem von der Stadtverwaltung entwickelten Muster; auf Antrag in begründeten Einzelfällen Verschiebung auf den 15. des folgenden Monats; ein elektronisches Verfahren kann das Meldeverfahren ersetzen (§ 7 Abs. 5, 6).
- Betrieb anzeigen
- Verweigert ein Gast die Zahlung, ist dies innerhalb von fünf Werktagen der Stadtverwaltung anzuzeigen (§ 7 Abs. 4).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Boppard nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Boppard ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Befreit: Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie Schwerbehinderte mit GdB von mindestens 50 % und deren Begleitpersonen bei Nachweis.
- Nicht beitragspflichtig: Personen zu Unterrichts- oder Ausbildungszwecken und unentgeltlicher Verwandtenbesuch.
- Befreiungen sind am Ankunftstag nachzuweisen; Meldevordrucke ein Jahr aufbewahren.
- Zweitwohnungsinhaber zahlen einen jährlichen Pauschalbetrag per Bescheid.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Boppard.
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